Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie erstellen
Sie sind entweder in der Konstruktion, im Produktmanagement, als Konstruktionsleiter oder Geschäftsführer daran interessiert, die Betriebsanleitung zu Ihrem Produkt möglichst einfach, professionell und den rechtlichen Anforderungen entsprechend zu erstellen? Dann sind Sie bei den Handbuch Experten genau richtig. Wir unterstützen seit Jahrzehnten Kunden aus dem Maschinenbau dabei Betriebsanleitungen nach Maschinenrichtlinie und weiteren Vorgaben zu erstellen.
Betriebsanleitung für Ihre Maschine nach den gesetzlichen Vorgaben
Durch klar strukturierte und leicht verständliche Handlungsanweisungen vermitteln Sie Ihren Kunden die Fähigkeit, Ihre Maschine sicher und bestimmungsgemäß zu bedienen. Als Hersteller sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Betriebsanleitung für Ihre Maschine zur Verfügung zu stellen (Maschinenrichtlinie, Artikel 5 (1 c)).
Wir gewährleisten die Erstellung leicht verständlicher und professioneller Betriebsanleitungen. Somit reduzieren Sie Ihre Produkthaftungsrisiken und sichern sich eine termingerechte Fertigstellung in alle gewünschten Sprachen. Gesetzlich vorgeschrieben ist auch, dass die Betriebsanleitung in Ihrer Amtssprache verfasst sein muss. Das ist die sog. "Original-Betriebsanleitung". Wenn Sie die Maschine ins europäische Ausland verkaufen, muss die Betriebsanleitung zusätzlich in der Amtssprache des Landes, in das die Maschine verkauft wird, verfügbar sein. Diese muss dann als "Übersetzung der Original-Betriebsanleitung" gekennzeichnet sein. Außerdem muss für Ihre Maschine eine Wartungsanleitung vorhanden sein, z. B. als Kapitel in der Betriebsanleitung. All diese Forderungen finden Sie in der Maschinenrichtlinie, Anhang 1.7.4).
Für eine rechtssichere und verständliche Betriebsanleitung sind viele Faktoren zu berücksichtigen wie z. B. die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder die EG-Richtlinie Maschinen 98/37 EG. Im Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Abschnitt 1.7.4.2. Inhalt der Betriebsanleitung, steht genau beschrieben, welche Inhalte für Ihre Maschine mindestens in der Betriebsanleitung stehen sollen. Für Sie haben wir dazu die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
- EG-Konformitätserklärung (muss nicht unterschrieben sein, es genügt der Text)
- bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine
- Warnhinweise für zu erwartende Fehlanwendungen
- Angaben zu Restrisiken, Sicherheitshinweise zu Transport, Handhabung und Lagerung, Einrichten und Wartung
- Ausbildung bzw. Einarbeitung des Bedienpersonals
- Anleitungen zu Montage, Aufbau und Anschluss der Maschine, Schutzmaßnahmen, Einrichtungs- und Wartungsarbeiten, Inbetriebnahme und Betrieb der Maschine
- Vorgehen bei Unfällen oder Störungen
- Spezifikationen für sicherheitsrelevante Ersatzteile
Erstellen Sie für Ihre Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie ein Muster - ganz einfach mit unserer Checkliste. So haben Sie alle relevanten Inhalte beachtet und können immer wieder davon profitieren. - Und prüfen Sie fertige Betriebsanleitungen, ob sie allen geforderten Punkten aus der Maschinenrichtlinie entsprechen.
Die DIN EN ISO 20607 ist zur Maschinenrichtlinie als Sicherheitsnorm Typ B harmonisiert und kann damit helfen, die Vermutungswirkung für Ihre Maschine auszulösen. In dieser Norm gibt es konkrete Anforderungen an Struktur, Lesbarkeit, Terminologie und Zielgruppe. Außerdem werden Aussagen zu Sprache, Formulierungen und Veröffentlichungsform gemacht. An diese halten wir uns, wenn Sie von uns eine Betriebsanleitung nach 20607 für Ihre Maschine erstellen lassen.
Außerdem sollten Sie den Stand der Technik bei Ihrer Betriebsanleitung einhalten. Der ist z. B. in Normen und Richtlinien festgehalten. Zwei konkrete Beispiele wären die DIN EN 82079 und VDI Richtlinie 4500.
Sollte Ihre Maschine für den Einsatz im Freien vorgesehen sein, müssen Sie ggf. die Anforderungen der Outdoor-Richtlinie ebenfalls in der Betriebsanleitung abdecken. Hier wird an verschiedenen Stellen bei den Prüfungen darauf verwiesen, dass Grenzwerte, Lasten, etc. aus der Betriebsanleitung entnommen werden, um die Lautstärke zu messen.
Montageanleitung für Ihre unvollständige Maschine
Sollten Sie Hersteller einer unvollständigen Maschine sein, fordert die Maschinenrichtlinie von Ihnen, dass Sie eine Montageanleitung erstellen anstelle einer Betriebsanleitung.
Wenn Sie eine Montageanleitung erstellen, sollten Sie die Anforderungen aus dem Anhang VI der Maschinenrichtlinie einhalten. Zusammengefasst steht dort:
- Alle Bedingungen angeben, damit die unvollständige Maschine ordnungsgemäß und sicher mit den anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann,
- in einer Amtssprache, die vom Hersteller der Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, oder von seinem Bevollmächtigten akzeptiert wird.
Informationsquelle: interne Technische Dokumentation nach Maschinenrichtlinie
Als Hersteller einer Maschine oder unvollständigen Maschine sind Sie verpflichtet, verschiedene Dokumente zu erstellen, um nachweisen zu können, dass Sie sich an die Vorgaben der Maschinenrichtlinie gehalten haben. Es gilt für die Betriebsanleitung oder Montageanleitung auch, dass ggf. mehr als die reine Produktinformation notwendig ist. So sind z. B. Vorgaben aus Normen oder Informationen aus der Risikobeurteilung als Input für die Betriebs- oder Montageanleitung essenziell.
Wenn Sie wissen wollen, was Sie ggf. noch alles dokumentieren müssen, um Ihr Produkt konform zur Maschinenrichtlinie zu entwickeln, finden Sie mit unserem CE-Dossier einen schnellen und systematischen Zugriff auf die Dokumente inkl. einer Checkliste, die eine Übersicht gibt, welche Dokumente Sie brauchen.
Normenrecherche
Sie entwickeln Ihre Maschine nach bestimmten Normen, das kann auch Auswirkungen auf die Betriebsanleitung der Maschine haben. Sollten Sie auf der Konformitätserklärung angeben, dass Sie bestimmte Normen einhalten, gilt auch für die Betriebsanleitung, dass diese normenkonform sein muss. Wie Sie mit Normen im Zusammenhang mit der Betriebsanleitung umgehen sollten, finden Sie bei unserem Vorgehen zum Thema Normenrecherche. Die Handbuch Experten prüfen beim Erstellen Ihrer Betriebsanleitung die von Ihnen angewendeten Normen systematisch auf Relevanz für die Benutzerinformation und setzen die von den Normen geforderten Punkte um. Das können z. B. bestimmte Formulierungen, explizite Informationseinheiten oder klar verständliche Piktogramme sein.
Risikobeurteilung
Einer sicheren Maschine liegt eine Risikobeurteilung zugrunde. Wie Sie die Risikobeurteilung auch als Quelle für die Betriebsanleitung nutzen können, finden Sie bei unserem Vorgehen zum Thema Risikobeurteilung. Technische Redakteure nutzen die Risikobeurteilung für verschiedene Kapitel in der Betriebs- oder Montageanleitung, wie Technische Daten, bestimmungsgemäße Verwendung, Sicherheitsinformationen, aber auch bei der Beschreibung von sicheren Handlungen wie bei der Montage, Inbetriebnahme, dem Betrieb, der Wartung, Fehlersuche und Demontage.
Weiterführende Informationen zur Betriebsanleitung nach Maschinenrichtlinie
Sowohl als Redakteure, als auch als Maschinenbauer, sollten Sie die folgenden Themen kennen:
- Beratung zur Product Compliance, v. a. CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie
- Maschinenrichtlinie, herausgegeben von der EU
- Outdoor-Richtlinie, herausgegeben von der EU
- Blue Guide, Leitfaden zur Umsetzung der Produktrichtlinien
- Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.